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Aktuelle Informationen über Namensänderung nach der Scheidung Finanzamt, Sozialversicherung, Reisepass etc.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion