AbteilungenAmtsleiterAmtstafelAnfrage und E-MailBürgermeisterBürgerserviceDigitaler OrtsplanEinrichtungenFörderungenFormulareFotogalerienGastronomieGebührenGemeindeamtGemeindenachrichtenGemeinderatGesundheit und SozialesLeben in PillMeine VeranstaltungenMitarbeiterInnenMüllabfuhrplanNeuigkeitenPfarre PillPill mobilPolitikSitzungsprotokolleStartseiteThema wählenÜ-AusschussVeranstaltungenVereineVerordnungenVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserwerteWeitere GremienWirtschaftWissenswertesZahlen und Fakten
Standort: Startseite > Bürgerservice > Amtstafel
Obwohl Kinder keinen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben, sollte ihnen ein ihrem Alter, ihren Anlagen, Fähigkeiten und Lebensverhältnissen entsprechendes Taschengeld gewährt werden.
Für die empfohlene Höhe des Taschengeldes gelten unten stehende Richtwerte, wobei im Einzelfall die Vereinbarung zwischen Eltern und Kind Gültigkeit hat.
Richtwerte für Taschengeld:
Bei den oben dargestellten Werten handelt es sich um Richtwerte pro Monat.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz